Exportieren leicht gemacht!
Die „e-customs initiative“ / das „e-Zoll-Projekt“ wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und hat das Ziel, alle papiergestützten Zollverfahren durch EU-weite elektronische Verfahren zu ersetzen. Hiermit soll ein moderneres und effizienteres Zollumfeld geschaffen werden.
Die deutsche Zollverwaltung hat im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS / AES (Export Control System / Automated Export System)
„ATLAS-Export“ als Subsystem im IT-Verfahren ATLAS integriert.
Seit dem 1. Juli 2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren.
Die für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen daher elektronisch von den Zollanmeldern in ATLAS eingetragen werden, wodurch viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten geschaffen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass für alle Waren, dessen Warenwert 1.000 € übersteigt, grundsätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben werden muss. Dies gilt unabhängig vom Wert auch bei Sendungen
über 1.000 kg.
Um Ihnen den Export Ihrer Waren in „Nicht-EU-Länder“ zu erleichtern,
erstellen wir Ihnen gerne die notwendigen Ausfuhrdokumente.
Betriebsferien 2. Halbjahr 2025:
12.11.2025
29.12.2025 bis 02.01.2026
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